Ich kann mich Entenfans Meinung anschließen. Als Familienangehöriger (bezogen auf Liliana) darf er schon im Gerichtssaal anwesend sein. So weit ich weiß, bedeutet "nichtöffentlich", dass nicht halb "Wunderschönroda" (nette Wortschöpfung

) dabei sein darf. Allerdings habe ich mich auch gewundert, dass Alisa eine der Nebenklägerinnen war. Wahrscheinlich gibt es in solchen Fällen Sondergenehmigungen. Für einzelne Zuhörer gibt es das übrigens auch.
Gewundert hat mich aber der Ablauf des Prozesses: Der Staatsanwalt forderte gleich zu Beginn acht Jahre Haft. Normalerweise geschieht das erst im Abschlussplädoyer. Auch der Anwalt der Nebenklage durfte sein Plädoyer vor den Zeugenaussagen halten. Oder war das kein Plädoyer, sondern die Prozesseröffnung?
Ein geradezu lächerliches Bild war der ach so reumütige Oskar im Zeugenstand. Der hat doch gelogen bis zum Erbrechen. Oskar ist und bleibt ein durchtriebener, hinterhältiger Fiesling. Von daher kann ich nicht verstehen, dass einige heir offensichtlich Mitleid mit ihm haben, weil der "arme" Oskar jetzt mitansehen muss, wie Dana und der "böse" Jonas Händchen halten. Dana musste unter Oskar so viel aushalten. Es ist gut, dass Jonas ihr beistand, während ihr Ex-Mann das Gericht vollgesülzt hat. Ich glaube nicht, dass Dana damit Oskar etwas beweisen wollte, sondern dass sie einfach Angst hatte, Oskar alleine gegenüberzustehen. Deshalb hatte sie in einer der letzten Folgen Jonas gebeten, dabei zu sein. Genau wie Entenfan finde ich, dass es mutig von den beiden war.